Fachbereich 9

Wirtschaftswissenschaften


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Die Konzeption des Fachs "Betriebswirtschaftliche Steuerlehre / Business Taxation":

Die Notwendigkeit einer Einbeziehung von Steuern in Planungsmodelle der Betriebswirtschaftslehre ergibt sich aus der Tatsache, dass reale Steuersysteme die Vorteilhaftigkeitsrangfolge von unternehmerischen Handlungsalternativen verändern können; Steuern sind in diesem Sinne nicht entscheidungsneutral. Im Gegenteil, Steuern haben in Zeiten eines sich deutlich verschärfenden Wettbewerbs ("Globalisierung") einen zunehmenden Einfluss auf wichtige Unternehmensentscheidungen; beispielhaft genannt seien im nationalen Rahmen nur die Fragen der Rechtsformwahl bzw. Rechtsformänderung sowie im internationalen Rahmen vor dem Hintergrund des "Wettbewerbs der Steuersysteme" die Aspekte der internationalen Standortwahl und der Steuerplanung im internationalen Konzern. Entsprechend liegt der inhaltliche Schwerpunkt des Faches auf  der deutschen Ertragsbesteuerung, der Rechtsformbesteuerung, der internationalen Unternehmensbesteuerung sowie der Betriebswirtschaftlichen Steuerplanungs- und Steuerwirkungslehre. Gegenstand des Faches sind darüber hinaus auch Aspekte der  steuerlichen Gewinnermittlung, d.h. im Wesentlichen der handels- und steuerrechtlichen Bilanzierung.

 

Berufliche Perspektiven:

Mögliche Berufsbilder für Studierende des Faches Betriebswirtschaftliche Steuerlehre sind in erster Linie Tätigkeiten als Steuerberater und Wirtschaftsprüfer, daneben aber auch im Steuer-, Finanz- und Rechnungswesen privater und öffentlicher Unternehmen. Ein wissenschaftliches Studium der Betriebswirtschaftslehre mit Spezialisierung im Bereich des Bilanz-, Steuer- und Prüfungswesens ist lediglich berufsqualifizierend, legt also die Grundlagen für entsprechende spätere Tätigkeiten, darf jedoch keinesfalls mit einer primär praxisorientierten Berufsvorbereitung oder -ausbildung verwechselt werden.